Es ist eines der wichtigsten Ereignisse sowohl für die Ortenburger Reformationsgeschichte als auch für die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft. Ohne die Einsichtnahme in die historischen Urkundenbestände des gräflichen Hauses 1561 im Passauer Lamberg-Palais, wäre es für den damaligen Reichsgrafen Joachim unmöglich gewesen, den Prozess am Reichskammergericht gegen Bayern zugunsten Ortenburgs zu entscheiden.
Danksagung: Wir bedanken uns für die Bereitstellung und Verwendungserlaubnis der Gemälde der Grafen bei der Gräflich Ortenburg’schen Verwaltung sowie Fotograf Ingomar Reimer.
Bildquellen:
- Wilhelm IV: Rijksmuseum Amsterdam CC0 1.0 (http://hdl.handle.net/10934/RM0001.COLLECT.186070)
- Dom zu Speyer: Michielverbeek CC BY-SA 4.0 (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Speyer,_Speyerer_Dom_KDm_IMG_2147_2022-05-23_17.10.jpg)
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Literaturquellen:
- Leonhard Theobald, Die Einführung der Reformation in der Grafschaft Ortenburg. Erster Teil (Beiträge zur Kulturgeschichte des Mittelalters und der Renaissance 17), Gerstenberg, Hildesheim 1973, S. 6 f., 33 f.
- Manfred Hörner, Margit Ksoll-Marcon, Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Reichskammergericht. Band 9. NR. 3228 – 3883 (Buchstabe F) (Bayerische Archivinventare 50/9), München 2002 S. 92 f. Nr. 3338 (Bestellnr. 5658).